Hinweise


Informationen zur Beitragsanpassung

Der Beitrag der Hunte-Wasseracht konnte über viele Jahre in einer Höhe von 14,30 €/ha stabil gehalten werden. Über eine den jeweiligen Anforderungen entsprechende Anpassung bei der Personal- und Geräteausstattung zur Ausführung unserer satzungsgemäßen Aufgaben konnte bisher die allgemeine Steigerung der Kosten für Personal, Geräteeinsatz, Material und Energie aufgefangen werden.

Am 24.02.2022 brach mit dem grundlosen und rücksichtslosen Angriff der russischen Föderation Krieg auf dem Territorium der Ukraine aus, der das Leben jedes Einzelnen in unserer Gesellschaft verändert und beeinflusst hat und weltweite Auswirkungen wie Hunger, Mangellagen und Wirtschaftskrisen nach sich zieht.

Die mit der Ukraine-Krise verbundenen Kostensteigerungen für Gas, Strom, Betriebsstoffe, Verbrauchsmittel, Ersatzteile u. v. m. wirken sich leider auch auf die Aufgabenerledigung der Hunte-Wasseracht aus.

Unsere Kernaufgaben Gewässerunterhaltung und -pflege, Sicherstellung des Hochwasserschutzes, Gewässerentwicklung, Landschaftspflege u. a. werden – wie auch andere Bereiche der Wasserwirtschaft – auch zunehmend von der alles beeinflussenden Klimakrise geprägt. Heiße Sommer, niederschlagsarme Winter und unvermittelte Starkregenereignisse stellen uns zunehmend vor besondere Aufgaben:

Um Trockenperioden zu begegnen, geht der Trend auch in unserer Region weg von der Entwässerung und hin zu einem nachhaltigen Wassermengenmanagement mit Speicherung, Mehrfachnutzung und besserer Verteilung des Wassers. Gleichzeitig verlangen plötzliche Unwetterereignisse und Hochwasser aber auch eine zügige Abführung des Wassers. In der Gewässerunterhaltung müssen wir also jederzeit auch für einen störungsfreien und schadlosen Abfluss in den Oberflächengewässern sorgen.

Die Gewässerpflege und –entwicklung ist darauf ausgerichtet, den Bächen und Flüssen mehr Raum für die Retention (Rückhaltung bzw. Zwischenspeicherung) zu geben, um die Niederschläge langsamer zur Nordsee abfließen zu lassen und einen Beitrag zur Grundwasserneubildung zu leisten. Die Hunte-Wasseracht stellt sich als regionaler Unterhaltungsverband im Rahmen der Klimafolgenanpassung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer im Verbandsgebiet und somit über den ganzheitlichen Ansatz unter Berücksichtigung der Interessen unterschiedlichster Nutzergruppen den Anforderungen des äußerst komplexen Themenbereiches.

Die im Zusammenhang mit der Erledigung unserer Kernaufgaben einhergehenden Kostensteigerungen wirken sich - auch unter Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten sowie des effizienten Einsatzes der Mitarbeiter*innen und des Maschinenparks - auf die Beitragskalkulation aus und haben einen Stand erreicht, an dem die Aufgabenwahrnehmung des Verbandes ohne eine Erhöhung des Beitrages nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Ausschuss der Hunte-Wasseracht hat deshalb in seiner Sitzung am 04.11.2022 eine Erhöhung des Beitrages um 2,50 €/ha beschlossen. Damit beträgt der Allgemeine Beitrag ab 2023 16,80 €/ha. Dieses gilt auch für den Mindestbeitrag, da der Mindestbeitrag dem ha-Beitragssatz des Allgemeinen Beitrages entspricht.


Allgemeine Hinweise

Sollten die im Liegenschaftsbuch für eine Nutzungsart aufgeführte Fläche nicht der tatsächlichen Nutzung und Flächengröße entsprechen, bitten wir Sie, sich für eine Änderung mit dem zuständigen Katasteramt in Verbindung zu setzen. Der Wasser- und Bodenverband kann eine Änderung der Katasterdaten nicht vornehmen. Eigentümerwechsel werden der Hunte-Wasseracht nach erfolgter Grundbuchumschreibung durch das Grundbuchamt mitgeteilt.

Eine Namens, Adress- oder Kontoänderungen müssen Sie uns mitteilen!

Die Mitglieds-Nummer ist identisch mit der Grundbuchblattnummer. Ist Ihr Grundbesitz auf verschiedenen Grundbuchblättern eingetragen, werden diese grundsätzlich auch getrennt veranlagt und berechnet. Wir müssen zunächst davon ausgehen, dass die getrennte Veranlagung gewollt ist bzw. es sich bei den Eigentümern nicht um die gleiche Personen handelt. Wir können auf Ihren Antrag hin die Grundbuchblätter zu einem Bescheid zusammenfassen, wenn die Eigentumsverhältnisse identisch sind.

Haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt?

Leider vergessen manche Beitragszahler den Beitrag pünktlich zu bezahlen, was ein Erinnerungsschreiben etc. zur Folge hat. Die damit verbundenen Kosten können Sie sich sparen! Erteilen Sie uns unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer eine Einzugsermächtigung:

über unser SEPA Lastschrift Formular, welches Sie postalisch oder per E-Mail an info@hunte-wasseracht.de senden können.

Sollten Sie mehrere Grundbuchblätter besitzen und somit auch mehrere Bescheide von uns bekommen, so ist für jedes Grundbuchblatt (=Mitgliedsnummer) eine Einzugsermächtigung zu erteilen (Ausnahme: Mehrere Grundbuchblätter sind nach Wunsch zu einem Bescheid zusammengefasst).

Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren

Wir haben den Zahlungsverkehr an den neuen europäischen Standard SEPA angepasst. Fällige Zahlungen überweisen Sie bitte auf folgende Bankverbindung:

IBAN:      DE 22 28050100 0000 426650
                 BIC:  SLZODE22XXX

Die gespeicherten Kontodaten, Ihre Mandatsreferenz- bzw. Mitgliedsnummer sowie unsere Gläubiger-Identifikationsnummer entnehmen Sie dem Beitragsbescheid.
Im Rahmen des SEPA-Lastschrifteinzuges werden unsere Gläubiger Identifikationsnummer und ihre Mandatsreferenznummer als verpflichtende Kennzeichnung mit ausgewiesen und ermöglichen Ihnen somit die eindeutige Zuordnung der Lastschrift.

Wünschen Sie den Bescheid per E-Mail

Wenn Sie möchten, können wir Ihnen den Beitragsbescheid in Zukunft auch per E-Mail zusenden. Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail an:

info@hunte-wasseracht.de oder rufen Sie uns an 04487/9279-0.


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