Beitragsarten


Grundbeitrag

Für den Grundbeitrag ist der Flächenmaßstab ausschlaggebend und errechnet sich aus dem Beitragshebesatz (Hektarsatz) und der Flächengröße. Der Beitragssatz wird jährlich neu vom Verbandsausschuss festgesetzt. Aktuell beträgt der Hektarsatz 21,00 €.


Mindestbeitrag

Der Verband hebt einen Mindestbeitrag in Höhe des Hektarsatzes von aktuell 21,00 € für Wohnbaugrundstücke mit einer Größe bis 2.000 m².

Erschwernisbeitrag

Wird von einem Verbandsmitglied der ursprüngliche Zustand des Bodens dadurch verändert, dass der natürliche Wasserabfluss (Versickerung im Boden) unterbrochen wird, spricht man von einer Flächenversiegelung. In diesen Fällen hat der Gesetzgeber veranlasst, dass das Verbandsmitglied zum Grundbeitrag für das betroffene Flurstück zusätzlich einen Zuschlag zu bezahlen hat. Dieser Zuschlag zum Grundbeitrag wird als Erschwernisbeitrag bezeichnet.

Genaue Vorgaben für die Berechnung und Höhe der Erschwernisbeiträge sind im Niedersächsischen Wassergesetz verankert. In der Anlage 5 zu § 64 Abs. 1 Satz 5 des Niedersächsischen Wassergesetzes sind die zahlungspflichtigen Grundstücke, aufgeteilt nach Nutzung und Versiegelungsgrad, genannt. Nach dieser Anlage sind die Erschwernisbeiträge zu heben. Dabei ist die Höhe des Erschwernisbeitrages an den Grad der Versiegelung geknüpft.

Jedes Flurstück wird vom Katasteramt (z. Bsp. durch Luftbildaufnahmen) mit der entsprechenden Nutzungsart versehen.

Die im Niedersächsischen Wassergesetz vorhandenen Vorgaben sind abschließend und zwingend. Der Verband kann an den Höhen der Erschwerniszuschläge für die bezeichneten Grundstücke nichts ändern; ihm ist auch kein Ermessen eingeräumt, bestimmte Grundstücke mit anderen Erschwernishöhen zu versehen oder Grundstücke aus der Tabelle nicht zu veranlagen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte einem Informationsschreiben-Erschwernisbeiträge HWA zu den Erschwernisbeiträgen sowie der Satzung der Hunte-Wasseracht und dem Niedersächsisches Wassergesetz §64.

 

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel für die Berechnung der Beiträge finden Sie hier: Rechenbeispiele HWA


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