Hinweise


Informationen zur Beitragsanpassung

Sehr geehrte Verbandsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

die wirtschaftliche Situation in Deutschland wirkt sich mit einer hohen Inflationsrate und der ungewissen Entwicklung der Energiepreise weiterhin negativ auf die betriebswirtschaftliche Situation der Hunte-Wasseracht aus.
Bei der Hunte-Wasseracht wurde in 2022 eine Beitragserhöhung von 2,50 € auf 16,80 € beschlossen. Vorstand und Geschäftsführung erachteten bereits damals diese Beitragserhöhung als nicht auskömmlich, so dass angeregt wurde, in 2023 erneut über die Beitragssituation der Hunte-Wasseracht zu sprechen.
Bei dieser erneuten Haushaltsdebatte in 2023 wurde festgestellt, dass sich die befürchteten Annahmen von weiteren Kostensteigerungen bewahrheitet haben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Ausgaben für Energie (Strom und Diesel), für die Unterhaltung der Geräte und Maschinen und die gestiegenen Personalausgaben gemäß dem Abschluss des Tarifvertrages TVöD für den öffentlichen Dienst. Darüber hinaus mussten im Personalbereich zusätzliche, nicht vorhersehbare Kosten durch tariflich bedingte Inflationsausgleiche (3.000 €/Mitarbeiter, insgesamt ca. 75.000 €) gezahlt werden.
Zwingend erforderliche Investitionen für Maschinen und Geräte konnten nicht durchgeführt werden. Der hierdurch entstandene Investitionsstau wirkt sich auf die Folgejahre aus, so dass hier nun
in größerem Maße investiert werden muss.
Ohne die Durchführung einer weiteren Beitragserhöhung wäre der Haushalt der Hunte-Wasseracht für das Jahr 2024 nicht deckungsfähig gewesen. Sämtliche Rücklagen der Hunte-Wasseracht sind aufgebraucht, so dass ein ausgeglichener Haushalt nur durch den Verkauf von Eigentum (Tafelsilber) hätte gedeckt werden können. Personal- und Betriebskosten müssten über teure Kredite zwischenfinanziert werden. Neu- und Ersatzinvestitionen hätten über ein weiteres Jahr nicht getätigt werden können. Ein Zustand, der für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung der Hunte-Wasseracht nicht zuträglich ist.

Der Ausschuss der Hunte-Wasseracht hat deshalb in seiner Sitzung am 28.11.2023 eine nochmalige Erhöhung des Beitrages um 4,20 €/ha beschlossen. Damit beträgt der Allgemeine Beitrag ab 2024 nun 21,00 €/ha. Dieses gilt auch für den Mindestbeitrag, da der Mindestbeitrag dem ha-Beitragssatz des Allgemeinen Beitrages entspricht.
Insgesamt ist die neue Beitragshöhe -auch im Vergleich zu den Nachbarverbänden- angemessen.

Neben den zahlreich aufgeführten Kostensteigerungen ist seitens der Hunte-Wasseracht noch ergänzend anzuführen, dass sich zusätzliche neue Aufgaben entwickelt haben.
Der Biber ist nicht mehr nur ein seltener Gast in unserem Hunte-Einzugsgebiet, sondern mittlerweile ein ständiger Begleiter in der Natur. Leider verursacht der Biber in Einzelfällen auch Handlungsbedarf, wenn z.B. größere Flächen eingestaut werden, Straßen überstaut werden oder gar Biberbauten in den Hochwasserschutzdeichen errichtet werden. Da die Hunte-Wasseracht hier für die Gewässer und Deiche nach dem Gesetz unterhaltungspflichtig ist, entstehen durch die erforderlichen Maßnahmen oftmals auch sehr hohe Kosten.
Auch der Klimawandel beschäftigt die Hunte-Wasseracht nicht erst seit diesem Jahr. Hochwasserereignisse, Starkregenereignisse aber auch Dürren verursachen erhöhte Unterhaltungskosten. Bei dem jüngsten Hochwasserereignis hat die Natur uns Menschen noch einmal klare Grenzen aufgezeigt. Als Unterhaltungsverband konnten wir hier mit Hilfe der vielen freiwilligen Hilfsinstitutionen gerade noch einmal das Schlimmste verhindern.


Allgemeine Hinweise

Sollten die im Liegenschaftsbuch für eine Nutzungsart aufgeführte Fläche nicht der tatsächlichen Nutzung und Flächengröße entsprechen, bitten wir Sie, sich für eine Änderung mit dem zuständigen Katasteramt in Verbindung zu setzen. Der Wasser- und Bodenverband kann eine Änderung der Katasterdaten nicht vornehmen. Eigentümerwechsel werden der Hunte-Wasseracht nach erfolgter Grundbuchumschreibung durch das Grundbuchamt mitgeteilt.

Eine Namens, Adress- oder Kontoänderungen müssen Sie uns mitteilen!

Die Mitglieds-Nummer ist identisch mit der Grundbuchblattnummer. Ist Ihr Grundbesitz auf verschiedenen Grundbuchblättern eingetragen, werden diese grundsätzlich auch getrennt veranlagt und berechnet. Wir müssen zunächst davon ausgehen, dass die getrennte Veranlagung gewollt ist bzw. es sich bei den Eigentümern nicht um die gleiche Personen handelt. Wir können auf Ihren Antrag hin die Grundbuchblätter zu einem Bescheid zusammenfassen, wenn die Eigentumsverhältnisse identisch sind.

Haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt?

Leider vergessen manche Beitragszahler den Beitrag pünktlich zu bezahlen, was ein Erinnerungsschreiben etc. zur Folge hat. Die damit verbundenen Kosten können Sie sich sparen! Erteilen Sie uns unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer eine Einzugsermächtigung:

über unser SEPA Lastschrift Formular, welches Sie postalisch oder per E-Mail an info@hunte-wasseracht.de senden können.

Sollten Sie mehrere Grundbuchblätter besitzen und somit auch mehrere Bescheide von uns bekommen, so ist für jedes Grundbuchblatt (=Mitgliedsnummer) eine Einzugsermächtigung zu erteilen (Ausnahme: Mehrere Grundbuchblätter sind nach Wunsch zu einem Bescheid zusammengefasst).

Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren

Wir haben den Zahlungsverkehr an den neuen europäischen Standard SEPA angepasst. Fällige Zahlungen überweisen Sie bitte auf folgende Bankverbindung:

IBAN:      DE 22 28050100 0000 426650
                 BIC:  SLZODE22XXX

Die gespeicherten Kontodaten, Ihre Mandatsreferenz- bzw. Mitgliedsnummer sowie unsere Gläubiger-Identifikationsnummer entnehmen Sie dem Beitragsbescheid.
Im Rahmen des SEPA-Lastschrifteinzuges werden unsere Gläubiger Identifikationsnummer und ihre Mandatsreferenznummer als verpflichtende Kennzeichnung mit ausgewiesen und ermöglichen Ihnen somit die eindeutige Zuordnung der Lastschrift.

Wünschen Sie den Bescheid per E-Mail

Wenn Sie möchten, können wir Ihnen den Beitragsbescheid in Zukunft auch per E-Mail zusenden. Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail an:

info@hunte-wasseracht.de oder rufen Sie uns an 04487/9279-0.


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