Beitrag / Mitglieder


Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben werden von den Eigentümern der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke Beiträge erhoben.

Mit der Eintragung im Grundbuch sind Sie gesetzliches Mitglied bei einem Wasser- und Bodenverband und somit als Eigentümer zahlungspflichtig. Mieter, Pächter o. ä. erhalten grundsätzlich keinen Beitragsbescheid.

Als Beitragsmaßstab gilt ausschließlich die Flächengröße unabhängig von Lage, Zustand oder Ertragswert des Grundstückes. Die Beitragslast verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der Flächeninhalte der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke.

Die Beiträge der Hunte-Wasseracht gestalten sich wie folgt:

Die Erschwernisbeiträge werden zusätzlich zum Grundbeitrag erhoben. Eine zeitliche Aufteilung der Jahresbeiträge ist nicht vorgesehen. Für die Beitragshebung ist der 31.12. des Vorjahres maßgeblich, d. h. wer dann im Grundbuch steht, ist zahlungspflichtig für den Jahresbeitrag.


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